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Rechtsanwalt
Axel Goebel
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Erbrecht und Patientenverfügung

Für unsere Mandantinnen und Mandanten ist Rechtanwalt Axel Goebel, seit 1993 als Rechtsanwalt tätig, in allen erbrechtlichen Fragen tätig, insbesondere:

  • bei der Gestaltung/Abänderung von Testamenten und Erbverträgen
  • bei der Planung von Erbfolgeregelungen
  • bei der Vertretung der Interessen der Erbberechtigten
  • bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • bei der Abwehr unberechtigter Erbforderungen
  • im Verfahren über die Testamentseröffnung und der Erbenfeststellung
  • beratend im Falle der Erbausschlagung
  • als erfahrener Testamentsvollstrecker
  • in allen Erbstreitigkeiten vor den deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten


Auch vor dem Erbfall sind wir vorsorgend für Sie da und unterstützen Sie kompetent

  • bei der Erstellung einer Patientenverfügung
  • der Erteilung einer Vorsorgevollmacht
  • der Gestaltung einer Betreuungsverfügung