Erbrecht und Patientenverfügung
Für unsere Mandantinnen und Mandanten ist Rechtanwalt Axel Goebel, seit 1993 als Rechtsanwalt tätig, in allen erbrechtlichen Fragen tätig, insbesondere:
- bei der Gestaltung/Abänderung von Testamenten und Erbverträgen
- bei der Planung von Erbfolgeregelungen
- bei der Vertretung der Interessen der Erbberechtigten
- bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- bei der Abwehr unberechtigter Erbforderungen
- im Verfahren über die Testamentseröffnung und der Erbenfeststellung
- beratend im Falle der Erbausschlagung
- als erfahrener Testamentsvollstrecker
- in allen Erbstreitigkeiten vor den deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Auch vor dem Erbfall sind wir vorsorgend für Sie da und unterstützen Sie kompetent
- bei der Erstellung einer Patientenverfügung
- der Erteilung einer Vorsorgevollmacht
- der Gestaltung einer Betreuungsverfügung